laSuite fitnessclub AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    1. Zwischen der laSuite fitnessclub AG mit Sitz in Luzern (nachfolgend laSuite) und dem Mitglied
      wird ein Vertrag betreffend Nutzung der Trainingsanlage und Einrichtung und/oder von weiteren
      Dienstleistungen (z.B. Gruppenkurse, Personaltraining) gegen Bezahlung abgeschlossen
      (nachfolgend Mitgliedschaftsvertrag).
    2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) und die
      Betriebsordnung sind Teil des Mitgliedschaftsvertrages zwischen laSuite und dem Mitglied.
    3. laSuite behält sich vor, diese AGB, die Preise für die Abonnemente und die Zusatzleistungen
      sowie die Betriebsordnung jederzeit anzupassen. Die aktuellen AGB, die Preise und die
      Betriebsordnung können auf der Website lasuite-fit.ch abgerufen und ausgedruckt werden.
       
  2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft kann erwerben, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat (Volljährigkeit).
      Sollte ausnahmsweise eine Person vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Mitglied
      zugelassen werden, ist dafür die unterschriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
      notwendig. Besondere Angebote für Kinder/Jugendliche bleiben vorbehalten.
       
    2. laSuite bietet unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an (sog. modulares Preissystem).
      Massgebend für die vereinbarten Leistungen und die geschuldete Gebühr ist der zwischen
      LaSuite und dem Mitglied auf Papier, online oder auf einem Tabletcomputer abgeschlossene
      Mitgliedschaftsvertrag. Beim Online-Abschluss gibt das Mitglied durch Anklicken des Buttons
      „Jetzt kaufen“ einen verbindlichen Antrag auf Vertragsschluss ab. Bei dem auf einem
      Tabletcomuter abgeschlossenen Vertrag bestätigt das Mitglied durch die Leistung einer
      digitalen Unterschrift auf dem von laSuite eingesetzten Gerät einen verbindlichen Antrag auf
      Vertragsabschluss». Die Annahme des Antrags bestätigt laSuite unmittelbar per E-Mail. Ein
      verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Der Vertragsschluss mit
      Minderjährigen bis 18 Jahren kommt erst zustande, wenn diese eine vom gesetzlichen Vertreter
      unterzeichnete Genehmigungserklärung einreichen.
       
    3. Der gültige Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages und die vorgängige Bezahlung der
      vereinbarten Gebühr berechtigen das Mitglied, die Trainingsanlage (Trainingsbereich inkl.
      Trainingsgeräte, Umkleidekabinen, Duschen, Loungebereich, etc.) und/oder weitere Leistungen
      gemäss den vereinbarten Konditionen zu nutzen bzw. in Anspruch zu nehmen.
       
    4. Die Nutzung der verfügbaren Trainingsanlagen, Trainingsgeräte, Einrichtungen und
      Dienstleistungen hat innerhalb den regulären Öffnungszeiten und während den vereinbarten
      Nutzungszeiten zu erfolgen.
       
    5. Bei bestimmen Aktivitäten (z.B. Gruppenkursen) ist die Teilnehmerzahl limitiert. Eine Teilnahme
      ist nur bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl möglich und zulässig. Ist die maximale
      Teilnehmerzahl erreicht, besteht kein Recht zur Teilnahme an dieser Aktivität.
       
    6. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
       
    7. Nichtbenützung der Leistungen von laSuite berechtigt das Mitglied zu keiner Reduktion oder
      Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
       
    8. Der Mitgliedschaftsvertrag für die Jahresabonnemente verlängert sich automatisch um jeweils
      ein weiteres Jahr, wenn er nicht vier Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
      Der Mitgliedschaftsvertrag für die Monatsabonnemente verlängert sich automatisch um jeweils
      einen weiteren Monat, wenn er nicht sieben Tage vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt
      wird. Adressat der Kündigung des Mitglieds ist laSuite fitnessclub AG, Zürichstrasse 33, CH6004 Luzern.
      Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Kündigung beim Empfänger.
       
    9. Das Mitglied ist berechtigt, jederzeit ein Upgrade auf eine höherwertige Mitgliedschaft zu
      verlangen (z.B. Upgrade von einem Monats- auf ein Jahresabonnement). In diesem Fall gilt für
      die neue höherwertige Mitgliedschaft eine neue Mindestvertragsdauer ab dem Zeitpunkt des
      Upgrades (z.B. von einem Jahr). Ein Wechsel auf eine günstigere Mitgliedschaft ist erst nach
      Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer und unter Einhaltung der vereinbarten
      Kündigungsfrist möglich.

       
  3. Zahlung und Verzug

    1. Das Mitglied ist verpflichtet, die gemäss Mitgliedschaftsvertrag geschuldete Gebühr per
      Vertragsabschluss zu bezahlen. Der Mitgliedschaftsvertrag gilt als Rechnung.
       
    2. Verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, so ist die Gebühr vom Mitglied innert 10 Tagen
      seit der ersten Zahlungsaufforderung an LaSuite zu bezahlen.
       
    3. Mit dem unbenutzten Ablauf der 10-tätigen Zahlungsfrist gerät das Mitglied automatisch in
      Zahlungsverzug. laSuite ist bei Verzug berechtigt, dem Mitglied die gesetzlichen Verzugszinse
      sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00 (pro Mahnschreiben) in Rechnung zu stellen.
       
    4. Mit der ersten Mahnung wird der Zugang des Mitglieds zu den Räumlichkeiten der laSuite
      gesperrt. Diese Sperrung wird erst aufgehoben, wenn die geschuldete Gebühr beglichen ist
      bzw. auf dem Konto der LaSuite eingegangen ist.
       
    5. Bei erfolgloser Mahnung des Mitglieds ist laSuite berechtigt, die Forderung an ein Inkasso-Büro
      abzutreten.

       
  4. Zutrittsberechtigung

    1. Für den Zutritt zu den Räumlichkeiten der laSuite wird dem Mitglied ein Badge/Chip Armband
      gegen Leistung einer Depotgebühr ausgehändigt.
       
    2. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten der laSuite erfolgt über den ausgehändigten Badge/das
      Chiparmband. Der Badge/das Chiparmband ist persönlich, nicht übertragbar und nicht
      abänderbar.
       
    3. Die Weitergabe des Badge/des Chiparmbands an nicht berechtigte Personen stellt ein
      Missbrauch und eine schwere Verletzung der Betriebsordnung dar. In diesem Fall ist laSuite
      berechtigt, die Mitgliedschaft per sofort zu beenden, ohne dass die bezahlte Gebühr
      zurückzuerstatten ist. Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen und/oder die
      Erhebung einer Strafanzeige bleibt vorbehalten.
       
    4. Ein Verlust des Badge/Chip-Armbandes ist laSuite unverzüglich zu melden. Bei Verlust ist das
      Ausstellen eines neuen Badge/Chip-Armbandes gegen eine Gebühr von CHF 20.00
      obligatorisch.
       
    5. laSuite stellt dem Mitglied während der Trainingszeit Schliessfächer zur Verfügung. Diese
      Schliessfächer können mit dem Badge/Chip-Armbandes geöffnet und geschlossen werden. Das
      Studio ist berechtigt, geschlossene Schliessfächer auf Kosten des Mitgliedes zu öffnen und
      auszuräumen, soweit diese ausserhalb der Trainingszeit des Mitgliedes verwendet werden.
      Bezüglich Haftung für die in den Schliessfächern deponierten Gegenständen wird auf
      nachfolgende Ziffer 7.5 verwiesen.
       
    6. laSuite führt einen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Alle Produkte und Leistungen, die laSuite
      anbietet, können vom Mitglied ausschliesslich bargeldlos über Kreditkarte oder den Badge/das
      Chip-Armband in Anspruch genommen werden. laSuite kann den Höchstbetrag des Guthabens
      und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten Badge/das Chip
      Armband im Einzelfall nach eigenem Ermessen festlegen. Ein Anspruch des Mitglieds auf
      Teilrückzahlungen, Verrechnung mit dem Mitgliederbeitrag oder Auszahlung des Guthabens auf
      dem Badge/Chip-Armband in bar besteht nicht. laSuite darf Kosten von Bezahldiensten (sog.
      Transaktionsgebühren, z.B. Twint, Kartenzahlung mit Debit- oder Kreditkarte, Postcard) dem
      Mitglied zusätzlich belasten bzw. in Rechnung stellen.

       
  5. Trainingsunterbruch, Time Stop

    1. Vorbehältlich der nachfolgenden Ziffern berechtigt die Nichtinanspruchnahme der Leistungen
      der laSuite Fitnessclubs nicht zu einer Reduktion der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen
      oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen.
       
    2. Die Jahresmitgliedschaft kann unter Vorlage eines amtlichen Zeugnisses/einer schriftlichen
      Bestätigung und ab einer Absenz von mindestens vier Wochen in folgenden Fällen
      unterbrochen werden:
      ▪    Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines schriftlichen
            Arztzeugnisses unter Angabe des Anfangs- und Enddatums;
      ▪    Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des schriftlichen Aufgebotes;
      ▪    Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland unter Angabe des Anfangs- und
           Enddatums;
      ▪    Bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung
           des Arbeitgebers unter Angabe des Anfangs- und Enddatums.
    3. Der Time Stop muss vor Abwesenheit zusammen mit einem amtlichen Zeugnis/ einer
      schriftlichen Bestätigung zusammen mit dem Badge/Chiparmband bei laSuite eingereicht
      werden. Ein rückwirkender Time Stop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im
      ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden.
      Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
       
    4. Die unterbrochene Zeit wird an das Ende der laufenden Mitgliedschaft angehängt.
       
    5. Ein Trainingsunterbruch bzw. ein Time Stop ist nur aus den vorgenannten Gründen und nur bei
      einem Jahresabonnement möglich. Bei allen anderen Abonnements oder Leistungen ist ein
      Trainingsunterbuch bzw. ein Time Stop nicht möglich.

       
  6. Betriebsordnung

    1. Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Betriebsordnung einzuhalten sowie den
      Anweisungen des Personals von laSuite Folge zu leisten.
       
    2. Schwerwiegende oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung oder
      Anweisungen des Personals von laSuite können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge
      haben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten
      Gebühr. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Zutrittsausweises, bleibt
      eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

       
  7. Haftung und Sicherheit

    1. Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen der laSuite durch Mitglieder sowie die Teilnahme
      an einzelnen Kursen und Aktivitäten der laSuite erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
      Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass es die Räumlichkeiten und
      Einrichtungen von laSuite teilweise unbeaufsichtigt (ohne Anwesenheit von Personal der
      LaSuite) nutzen darf.

    2. Die Trainingsflächen und der Eingang zu den Räumlichkeiten von laSuite werden mit
      Videokameras überwacht, um Vandalismus und andere Sachbeschädigungen zu verhindern
      bzw. aufzuklären. Diese Überwachung dient auch der Sicherheit der Mitglieder und kann zur
      Aufklärung von Straftaten dienen. Das Mitglied stimmt diesem Vorgehen ausdrücklich zu.
       
    3. Die Haftung der laSuite und ihres Personals wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
      Namentlich wird jegliche Haftung von laSuite oder seines Personals für Schäden infolge eines
      Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ausgeschlossen.
       
    4. Vor dem Abschluss eines Vertrages wird das Mitglied aufgefordert, Angaben zu seinem
      Gesundheitszustand zu bestätigen. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die
      Richtigkeit der gemachten Angaben. Jegliche Veränderungen des Gesundheitszustandes sind
      dem Personal von laSuite umgehend und schriftlich mitzuteilen.
       
    5. laSuite haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls
      ausgeschlossen ist jegliche Haftung für deponierte Gegenstände (inkl. Wertsachen) in und
      ausserhalb der Schliessfächer. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

       
  8. Datenschutz

    1. Das Mitglied erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner
      personenbezogenen Daten durch laSuite einverstanden. Diese Vorgänge erfolgen, um die
      Kundenbeziehung zu verwalten, die Gruppenkurse, Aktivitäten und die Öffnungszeiten von
      laSuite zu optimieren. In diesem Zusammenhang erhebt und verarbeitet laSuite die
      persönlichen Daten und speichert die Zeiten, in denen sich das Mitglied in den Räumlichkeiten
      von laSuite aufhält.
       
    2. Das Mitglied ist verpflichtet, laSuite über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name,
      Adresse, E-Mail) innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu informieren.
       
    3. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass laSuite diese Daten für die Kommunikation
      mit ihren Mitgliedern und im Hinblick auf alle wichtigen Aspekte ihrer Kundenbeziehung unter
      anderem für Newsletter und das Marketing neuer Angebote und Leistungen, elektronische
      Kommunikationsmittel nutzen darf.
       
    4. laSuite speichert die personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder für die Dauer der Mitgliedschaft
      bei laSuite und danach für weitere zwölf (12) Monate. Abweichend davon können statistische
      Daten über die Fitnesstudio-Besuche der Mitglieder für die Dauer von einem Jahr gespeichert
      und danach anonymisiert werden. Das Mitglied hat Anspruch auf Transparenz seiner
      personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Ergänzung der Daten. Falls das Mitglied
      seine Zustimmung zur Speicherung seiner personenbezogenen Daten widerrufen, seine Daten
      berichtigen oder ergänzen möchte, sind entsprechende Begehren an info@lasuite-fit.ch zu
      richten.
       
    5. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der
      Trainingsbereich aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht wird. Die Videoaufnahmen
      werden in der Regel nach 48 Stunden seit der Aufnahme wieder gelöscht.
       
    6. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle
      eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle 
      der Anlagen.Das Foto wird nach Ablauf von zwölf (12) Monaten seit Vertragsbeendigung gelöscht.

       
  9. Betriebszeiten

    1. Die Räumlichkeiten von laSuite sind mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau etc. von
      Montag bis Sonntag während 24 Stunden durchwegs geöffnet.
       
    2. Aus weiteren, betriebsnotwendigen Schliessungen hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine
      Rückvergütung oder auf eine Verlängerung seiner Mitgliedschaft.

       
  10. Schlussbestimmungen

    1. laSuite kann sein Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle
      einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine
      Rückvergütung der bezahlten Gebühr.
       
    2. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von laSuite auf einen Rechtsnachfolger
      übertragen werden.
       
    3. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei
      vorübergehenden Betriebsschliessungen, die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei
      Reinigungen und Revisionen) oder aus Gründen eintreten, die laSuite nicht zu vertreten hat,
      namentlich aufgrund höherer Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, zum Schutze der
      öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit, behördliche Anordnungen etc.) keinen Anspruch auf
      Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen Schadenersatz.
      Verlängerungen der Vertragslaufzeiten aufgrund höherer Gewalt können jedoch im Sinne von
      Kulanz gewährt werden und sind Einzelfall abhängig. Das Mitglied hat aufgrund der
      beschränkten Platzzahl zudem allfällige Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
       
    4. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis unterstehen dem
      materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
      Gerichtsstand ist LuzernStadt oder am Wohnsitz des Mitglieds.